Seit dem 11. Januar 2021 gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung. Überwiegend wurden die Regelungen des Lockdowns verlängert, teilweise auch verschärft. Betroffen sind auch die Besuchsregelungen in unseren Einrichtungen.
Mit dem Inkrafttreten der neuen CoronaVO gibt es ab sofort neue Besuchsregelungen. Folgende Auflagen gelten für Besucherinnen und Besucher in stationären Einrichtungen:
Für konkrete Informationen zu der veränderten Besuchsregelung und der notwendigen Besucherselbstauskunft/Besuchererklärung setzen Sie sich bitte vor Ihrem geplanten Besuch mit uns in Verbindung.
Wenn Sie sich für die Unterstützung durch die Katholische Sozialstation St. Clara mit Tagespflege und Nachbarschaftshilfe entscheiden, dann wählen Sie Sicherheit und alle sinnvollen Hilfen zu Hause aus einer Hand:
bei der eigenen Pflege oder der eines Angehörigen, bei der Betreuung, bei der Begleitung zu Besorgungen oder beim Führen des Haushalts.
Auf unseren ambulanten Dienst der Katholischen Sozialstation ist jederzeit Verlass – Tag und Nacht, sieben Tage die Woche.
Damit Sie weiterhin in Ihrer vertrauten Umgebung bleiben können, unterstützen und begleiten wir Sie
auf vielfältige Art und Weise zu Hause: Pflege – Betreuung – Unterstützung im Haushalt.
Gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen entwickeln wir Ihr persönliches Konzept und vereinbaren, welche Leistungen Sie aus unserem umfangreichen Angebot in Anspruch nehmen.