Die Überprüfung der Qualität der Leistungen in den Einrichtungen der Paul Wilhelm von Keppler-Stiftung gehört zum festen Bestandteil unserer täglichen Arbeit und ist Ausdruck unserer Professionalität.
Das Ziel der Prüfungen ist es, eine pflegerische Versorgung der Bewohner zu gewährleisten, die bedarfsgerecht ist und dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse entspricht. Gleichzeitig geht es um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und um den Schutz der Interessen und Bedürfnisse der Bewohner.
Dazu führen wir regelmäßig interne Qualitätsprüfungen durch. Zudem prüfen uns jährlich der Medizinische Dienst der Krankenkassen, die Heimaufsicht, die Lebensmittelüberwachung und andere Prüforgane.
Die Ergebnisse des unten beschriebenen Qualitätsprüfverfahren gemäß Pflegeversicherungsgesetz durch den Medizinischen Dienst bzw. den Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung (Qualitätsprüfungen nach § 114 f. SGB XI) können Sie gerne einsehen oder erhalten diese auf Nachfrage in Kopie ausgehändigt. Sprechen Sie uns einfach an!
Qualitätsprüfungen nach § 114 f. SGB XI
Der Medizinische Dienst (MD) und der Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung (PKV-Prüfdienst) prüfen in regelmäßigen Abständen die Qualität der stationären Einrichtungen. Hierbei handelt es sich um eine stichtagsbezogene Prüfung, die in der Regel einmal jährlich stattfindet und auf einer Stichprobe von bis zu neun Pflegebedürftigen basiert.