Behandlungspflege nach dem 5. Sozialgesetzbuch (SGB V):
Durch die Leistungen der häuslichen Krankenpflege soll die ärztliche Therapie und Behandlung unterstützt und gesichert werden. Im Auftrag des Arztes übernehmen wir die Durchführung der von ihm verordneten Leistungen.
Dazu gehören: