Kontrast einstellen
Schriftgröße auswählen

Medizinische Behandlungspflege

Behandlungspflege nach dem 5. Sozialgesetzbuch (SGB V):
Durch die Leistungen der häuslichen Krankenpflege soll die ärztliche Therapie und Behandlung unterstützt und gesichert werden. Im Auftrag des Arztes übernehmen wir die Durchführung der von ihm verordneten Leistungen.

Dazu gehören:

  • Medikamente verabreichen
  • Blutzuckermessen, Insulinspritzen
  • Blutdruck messen
  • Wundversorgung
  • Katheterversorgung usw.

 

Datenschutz-Einstellungen

Cookie Einstellungen
Diese Website verwendet Cookies die die Ihnen Services ermöglichen, die von externen Anbietern angeboten werden, wie z.B. YouTube oder Google Maps. Rechtsgrundlage ist hier Art. 6 DSGVO (1) a.

Bitte beachten Sie, dass abhängig Ihrer Einstellungen einige Funktionen ggf. nicht zur Verfügung stehen.

Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung